Wir geben nicht nur volle Power für unsere Kunden, sondern auch alles für die berufliche Entwicklung unsere Mitarbeiter.
Für Ihren weitgehenden Versicherungsschutz: Wir beraten unabhängig, ob online, per Telefon oder vor Ort. Im Schadenfall unterstützen wir Sie unkompliziert und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Versicherern. Unverbindliche Gratisberatung – interessiert? Wir freuen uns auf Sie!
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie als Betreiber eines Fitnessstudios oder einer sonstigen Sportbetriebsstätte selbst oder Ihre Mitarbeiter bzw. sonstige Erfüllungsgehilfen verursachen. Unter Umständen kann auch die private Haftpflichtversicherung des Inhabers bzw. Geschäftsführers in den Versicherungsschutz integriert werden. Wenn Sie wissen wollen, ob in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung die besonderen Risiken des FitnessSports (Outdoor-Kurse, Wellness (-Anwendungen), Gefahren durch Saunen bzw. Sonnenbänke, physiotherapeutische Anwendungen und Reha-Sport, etc.) mitversichert und korrekt benannt sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Inhaltsversicherung versichert das Inventar eines Fitnessstudios oder einer sonstigen Sportbetriebsstätte gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm bzw. Hagel sowie Leitungswasser. Ergänzt durch Elementargefahren (Naturgewalten), „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Sachschäden aufgrund von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schlammlawinen, Vulkanausbruch, Rauch/Ruß- bzw. Sengschäden, Überschallknall, innere Unruhen, Streik, Aussperrung sowie böswilliger Beschädigung. Wenn Sie zudem wissen wollen, unter welchen Voraussetzungen außerdem die durch Sie als Mieter (womöglich sogar auf eigene Kosten) vorgenommenen Um- und Ausbauten über die Inhaltsversicherung mitversichert sind, und ob die Versicherungssumme hierfür ausreicht, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung als Erweiterung der Inhaltsversicherung schützt Unternehmer/das Unternehmen im Fall einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung. Sie ersetzt Selbstständigen/dem Unternehmen die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn. Wenn Sie wissen wollen, auf was man achten sollte, damit auch „Allmählichkeitsschäden“ über die Betriebsunterbrechungsversicherung optimal mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Elektronikversicherung übernimmt die Sachkosten für Schäden an den elektronischen Geräten. Wenn Sie wissen wollen, ob zum Beispiel auch Cardio-Trainings-Geräte oder elektronisch gesteuerte Zirkel-Geräte in der Elektronikversicherung ausdrücklich mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Glasversicherung übernimmt die Sachkosten für Schäden am Glasmobiliar sowie an der Innen-bzw. Außenverglasung. Wenn Sie wissen wollen, ob auch Ihre großflächige Verspiegelung der Trainingsflächen in der Glasversicherung mitversichert ist, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die gewerbliche Gebäudeversicherung übernimmt bei einem Fitnessstudio oder einer sonstigen Sportbetriebsstätte im betreibereigenen Gebäude die Sachkosten bei Schäden am Bauwerk sowie an veranlassten Einbauten im Falle von Feuer, Sturm bzw. Hagel sowie Leitungswasser. Ergänzt durch Elementargefahren (Naturgewalten), „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Gebäudeschäden aufgrund von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schlammlawinen, Vulkanausbruch, Rauch/Ruß- bzw. Sengschäden, Überschallknall, innere Unruhen, Streik, Aussperrung sowie böswilliger Beschädigung. Wenn Sie wissen wollen, ob auch eine Außen- bzw. Blocksauna als gewerbliches Gebäude zählt, und ob Nebengebäude wie Schuppen, Garagen, etc. in der gewerblichen Gebäudeversicherung ausdrücklich mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Kfz-Versicherung(Einzel/Flotte) für den bzw. die Geschäftswagen. Wenn Sie wissen wollen, ob auch schon kleine Fuhrparks ab zwei Firmenautos und mehr in einem Kfz-Flottenvertrag versichert werden können, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Cyber-Versicherung übernimmt finanzielle Schäden, die einem Unternehmen aufgrund von Cyber-Attacken, etwa einem Hackerangriff oder Virus, entstehen. Darüber hinaus sind etwaige Schadensersatzansprüche seitens Ihrer Mitglieder/Kunden gegen Sie versichert, die aufgrund eines Cyber-Vorfalls bei Ihnen entstanden sind. Ob der Schaden durch einen Hackerangriff von außen, oder durch einen Fehler Ihrerseits entstanden ist, ist dabei nicht maßgeblich. Allein durch die unberechtigte Veröffentlichung von Mitglieder- bzw. Kundendaten können berechtigte Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Datenschutzgrundverordnung gegen Sie gestellt werden. Wenn Sie wissen wollen, ob zum Beispiel bei einem Fitnessstudio auch die elektronisch bzw. softwarebasierte Steuerung von Check-In/Check-Out, Türen und Spinten sowie der Fitnessgeräte von der Cyber-Versicherung abgedeckt sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Kautionsversicherung ist für Unternehmen sinnvoll, die Bürgschaften, Mietkautionen oder Gewährleistungen hinterlegen müssen. Sie erhält die Liquidität des Unternehmens. Wenn Sie wissen wollen, wie sehr eine Kautionsversicherung angesichts Miete/Pacht und hinterlegter Kaution die Liquidität Ihres Unternehmens steigert, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Falle eines unerwarteten Rechtsstreits. Mögliche und wichtige Leistungsarten sind z. B. Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, usw. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie als Betreiber eines Fitnessstudios oder einer sonstigen Sportbetriebsstätte gegen die Kosten eines unerwarteten Rechtsstreits absichern können, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Sie schützt Ihr persönliches Vermögen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft. Wenn Sie wissen wollen, inwieweit dies auch für Vorstände von Vereinen bzw. Genossenschaften gilt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Als Unternehmer unterschätzt man oft das Risiko, wenn es beispielsweise um die eigene Arbeitskraft geht. Der Verlust durch Krankheit oder Unfall ist meist existenziell. Das Pflegerisiko, Todesfallrisiko, aber auch das Langlebigkeitsrisiko als Inhaber oder Geschäftsführer kommt ebenso hinzu. Verschiedene Absicherungsmöglichkeiten durch Berufsunfähigkeitsversicherung, Schwerekrankheiten-Versicherung, private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherung und die Altersvorsorge (auch steuerlich gefördert) sorgen hier für die richtigen und bedarfsgerechten Lösungen. Wenn Sie wissen wollen, wie das Ergebnis einer professionellen Risikoanalyse, abgestimmt auf Ihre Person als Unternehmer ausfällt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Wie kann man als Arbeitgeber neben Lohn, guter Atmosphäre im Team und zum Beispiel flexiblen Arbeitszeiten seine Beschäftigten noch attraktiv an das Unternehmen binden? Über die Wahl des Arbeitgebers entscheidet schon lange nicht mehr nur der Gehaltszettel. Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge, die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die betriebliche Krankenversicherung. Die Modelle sollten auf Ihr Unternehmen und deren Mitarbeiter abgestimmt sein. Wenn Sie wissen wollen, welches Modell perfekt zu Ihrem Unternehmen passt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Volle Power: Sie geben alles für den FitnessSport. Wir geben alles für Ihren Versicherungsschutz. Mit unseren ausgehandelten Sonderkonzepten sorgen wir für die notwendigen Proteine in Ihrem Studio.
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie als Betreiber eines Fitnessstudios oder einer sonstigen Sportbetriebsstätte selbst oder Ihre Mitarbeiter bzw. sonstige Erfüllungsgehilfen verursachen. Unter Umständen kann auch die private Haftpflichtversicherung des Inhabers bzw. Geschäftsführers in den Versicherungsschutz integriert werden. Wenn Sie wissen wollen, ob in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung die besonderen Risiken des FitnessSports (Outdoor-Kurse, Wellness (-Anwendungen), Gefahren durch Saunen bzw. Sonnenbänke, physiotherapeutische Anwendungen und Reha-Sport, etc.) mitversichert und korrekt benannt sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Inhaltsversicherung versichert das Inventar eines Fitnessstudios oder einer sonstigen Sportbetriebsstätte gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm bzw. Hagel sowie Leitungswasser. Ergänzt durch Elementargefahren (Naturgewalten), „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Sachschäden aufgrund von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schlammlawinen, Vulkanausbruch, Rauch/Ruß- bzw. Sengschäden, Überschallknall, innere Unruhen, Streik, Aussperrung sowie böswilliger Beschädigung. Wenn Sie zudem wissen wollen, unter welchen Voraussetzungen außerdem die durch Sie als Mieter (womöglich sogar auf eigene Kosten) vorgenommenen Um- und Ausbauten über die Inhaltsversicherung mitversichert sind, und ob die Versicherungssumme hierfür ausreicht, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung als Erweiterung der Inhaltsversicherung schützt Unternehmer/das Unternehmen im Fall einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung. Sie ersetzt Selbstständigen/dem Unternehmen die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn. Wenn Sie wissen wollen, auf was man achten sollte, damit auch „Allmählichkeitsschäden“ über die Betriebsunterbrechungsversicherung optimal mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Elektronikversicherung übernimmt die Sachkosten für Schäden an den elektronischen Geräten. Wenn Sie wissen wollen, ob zum Beispiel auch Cardio-Trainings-Geräte oder elektronisch gesteuerte Zirkel-Geräte in der Elektronikversicherung ausdrücklich mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Glasversicherung übernimmt die Sachkosten für Schäden am Glasmobiliar sowie an der Innen-bzw. Außenverglasung. Wenn Sie wissen wollen, ob auch Ihre großflächige Verspiegelung der Trainingsflächen in der Glasversicherung mitversichert ist, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die gewerbliche Gebäudeversicherung übernimmt bei einem Fitnessstudio oder einer sonstigen Sportbetriebsstätte im betreibereigenen Gebäude die Sachkosten bei Schäden am Bauwerk sowie an veranlassten Einbauten im Falle von Feuer, Sturm bzw. Hagel sowie Leitungswasser. Ergänzt durch Elementargefahren (Naturgewalten), „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Gebäudeschäden aufgrund von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schlammlawinen, Vulkanausbruch, Rauch/Ruß- bzw. Sengschäden, Überschallknall, innere Unruhen, Streik, Aussperrung sowie böswilliger Beschädigung. Wenn Sie wissen wollen, ob auch eine Außen- bzw. Blocksauna als gewerbliches Gebäude zählt, und ob Nebengebäude wie Schuppen, Garagen, etc. in der gewerblichen Gebäudeversicherung ausdrücklich mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Kfz-Versicherung(Einzel/Flotte) für den bzw. die Geschäftswagen. Wenn Sie wissen wollen, ob auch schon kleine Fuhrparks ab zwei Firmenautos und mehr in einem Kfz-Flottenvertrag versichert werden können, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Cyber-Versicherung übernimmt finanzielle Schäden, die einem Unternehmen aufgrund von Cyber-Attacken, etwa einem Hackerangriff oder Virus, entstehen. Darüber hinaus sind etwaige Schadensersatzansprüche seitens Ihrer Mitglieder/Kunden gegen Sie versichert, die aufgrund eines Cyber-Vorfalls bei Ihnen entstanden sind. Ob der Schaden durch einen Hackerangriff von außen, oder durch einen Fehler Ihrerseits entstanden ist, ist dabei nicht maßgeblich. Allein durch die unberechtigte Veröffentlichung von Mitglieder- bzw. Kundendaten können berechtigte Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Datenschutzgrundverordnung gegen Sie gestellt werden. Wenn Sie wissen wollen, ob zum Beispiel bei einem Fitnessstudio auch die elektronisch bzw. softwarebasierte Steuerung von Check-In/Check-Out, Türen und Spinten sowie der Fitnessgeräte von der Cyber-Versicherung abgedeckt sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Kautionsversicherung ist für Unternehmen sinnvoll, die Bürgschaften, Mietkautionen oder Gewährleistungen hinterlegen müssen. Sie erhält die Liquidität des Unternehmens. Wenn Sie wissen wollen, wie sehr eine Kautionsversicherung angesichts Miete/Pacht und hinterlegter Kaution die Liquidität Ihres Unternehmens steigert, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Falle eines unerwarteten Rechtsstreits. Mögliche und wichtige Leistungsarten sind z. B. Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, usw. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie als Betreiber eines Fitnessstudios oder einer sonstigen Sportbetriebsstätte gegen die Kosten eines unerwarteten Rechtsstreits absichern können, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Sie schützt Ihr persönliches Vermögen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft. Wenn Sie wissen wollen, inwieweit dies auch für Vorstände von Vereinen bzw. Genossenschaften gilt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Als Unternehmer unterschätzt man oft das Risiko, wenn es beispielsweise um die eigene Arbeitskraft geht. Der Verlust durch Krankheit oder Unfall ist meist existenziell. Das Pflegerisiko, Todesfallrisiko, aber auch das Langlebigkeitsrisiko als Inhaber oder Geschäftsführer kommt ebenso hinzu. Verschiedene Absicherungsmöglichkeiten durch Berufsunfähigkeitsversicherung, Schwerekrankheiten-Versicherung, private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherung und die Altersvorsorge (auch steuerlich gefördert) sorgen hier für die richtigen und bedarfsgerechten Lösungen. Wenn Sie wissen wollen, wie das Ergebnis einer professionellen Risikoanalyse, abgestimmt auf Ihre Person als Unternehmer ausfällt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Wie kann man als Arbeitgeber neben Lohn, guter Atmosphäre im Team und zum Beispiel flexiblen Arbeitszeiten seine Beschäftigten noch attraktiv an das Unternehmen binden? Über die Wahl des Arbeitgebers entscheidet schon lange nicht mehr nur der Gehaltszettel. Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge, die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die betriebliche Krankenversicherung. Die Modelle sollten auf Ihr Unternehmen und deren Mitarbeiter abgestimmt sein. Wenn Sie wissen wollen, welches Modell perfekt zu Ihrem Unternehmen passt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie als Betreiber eines Hotels oder Restaurants selbst oder Ihre Mitarbeiter bzw. sonstige Erfüllungsgehilfen verursachen. Unter Umständen kann auch die private Haftpflichtversicherung des Inhabers bzw. Geschäftsführers in den Versicherungsschutz integriert werden. Wenn Sie wissen wollen, ob in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung die sogenannte „Einbringungshaftung“ (Sie haften bei Wertsachen bis zu einer bestimmten Obergrenze, bei allem anderen unbegrenzt für den Schaden, der durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen entsteht, die ein Gast eingebracht hat) enthalten ist, oder ob Ihr Lieferservice bzw. Cateringservice mitversichert ist bzw. wann Sie als Hotelier zum Reiseveranstalter werden (bei Abholung Ihrer Gäste vom Bahnhof?) und wie dieses Thema in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung geregelt ist, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Inhaltsversicherung versichert das Inventar eines Hotels oder Restaurants gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm bzw. Hagel sowie Leitungswasser. Ergänzt durch Elementargefahren (Naturgewalten), „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Sachschäden aufgrund von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schlammlawinen, Vulkanausbruch, Rauch/Ruß- bzw. Sengschäden, Überschallknall, innere Unruhen, Streik, Aussperrung sowie böswilliger Beschädigung. Wenn Sie zudem wissen wollen, unter welchen Voraussetzungen außerdem die durch Sie als Mieter (womöglich sogar auf eigene Kosten) vorgenommenen Um- und Ausbauten über die Inhaltsversicherung mitversichert sind und ob die Versicherungssumme hierfür ausreicht, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung als Erweiterung der Inhaltsversicherung schützt Unternehmer/das Unternehmen im Fall einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung. Sie ersetzt Selbstständigen/dem Unternehmen die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn. Wenn Sie wissen wollen, auf was man achten sollte, damit auch „Allmählichkeitsschäden“ über die Betriebsunterbrechungsversicherung optimal mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Betriebsschließungsversicherung schützt Unternehmer/das Unternehmen im Fall einer vorübergehenden Betriebsschließung (zum Beispiel bei Verunreinigungen durch Keime). Sie ersetzt Selbstständigen/dem Unternehmen die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn. Wenn Sie wissen wollen, ob auch pandemiebedingte Betriebsschließungen (aktuell: Corona-Pandemie) in der Betriebsschließungsversicherung mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten. Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie wird bei vielen Versicherern das Produkt der Betriebsschließungsversicherung überarbeitet – bitte beachten Sie dazu stets die aktuelle Entwicklung in unseren NEWS.
Die Elektronikversicherung übernimmt die Sachkosten für Schäden an den elektronischen Geräten. Wenn Sie wissen wollen, ob zum Beispiel auch mit Elektronik versehene Theken, Zapfanlagen sowie Küchen- bzw. Tagungstechnik ausdrücklich mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Glasversicherung übernimmt die Sachkosten für Schäden am Glasmobiliar sowie an der Innen-bzw. Außenverglasung. Wenn Sie wissen wollen, ob auch beleuchtete Werbeanlagen aus Glasbausteinen (gegebenenfalls auch außerhalb des Grundstücks) in der Glasversicherung mitversichert ist, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die gewerbliche Gebäudeversicherung übernimmt bei Hotels und Restaurants im betreibereigenen Gebäude die Sachkosten bei Schäden am Bauwerk sowie an veranlassten Einbauten im Falle von Feuer, Sturm bzw. Hagel sowie Leitungswasser. Ergänzt durch Elementargefahren (Naturgewalten), „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Gebäudeschäden aufgrund von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schlammlawinen, Vulkanausbruch, Rauch/Ruß- bzw. Sengschäden, Überschallknall, innere Unruhen, Streik, Aussperrung sowie böswilliger Beschädigung. Wenn Sie wissen wollen, ob angesichts bei Traditions- und Familienbetrieben oft über Jahrzehnte hinweg immer wieder vorgenommener An- bzw. Umbauten die Versicherungssumme der gewerblichen Gebäudeversicherung noch korrekt ist, und ob Nebengebäude wie Schuppen, Garagen, etc. in der gewerblichen Gebäudeversicherung ausdrücklich mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Kfz-Versicherung(Einzel/Flotte) für den bzw. die Geschäftswagen. Wenn Sie wissen wollen, ob auch schon kleine Fuhrparks ab zwei Firmenautos und mehr in einem Kfz-Flottenvertrag versichert werden können, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Cyber-Versicherung übernimmt finanzielle Schäden, die einem Unternehmen aufgrund von Cyber-Attacken, etwa einem Hackerangriff oder Virus, entstehen. Darüber hinaus sind etwaige Schadensersatzansprüche seitens Ihrer Mitglieder/Kunden gegen Sie versichert, die aufgrund eines Cyber-Vorfalls bei Ihnen entstanden sind. Ob der Schaden durch einen Hackerangriff von außen, oder durch einen Fehler Ihrerseits entstanden ist, ist dabei nicht maßgeblich. Allein durch die unberechtigte Veröffentlichung von Mitglieder- bzw. Kundendaten können berechtigte Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Datenschutzgrundverordnung gegen Sie gestellt werden. Wenn Sie wissen wollen, ob auch die elektronisch bzw. softwarebasierte Steuerung von Check-In/Check-Out, Zimmerzutritt bzw. Türöffnung, EC- und Kreditkarten-Cash, Online-Buchungssystemen sowie von elektronischen Kassensystemen von der Cyber-Versicherung abgedeckt sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Kautionsversicherung ist für Unternehmen sinnvoll, die Bürgschaften, Mietkautionen oder Gewährleistungen hinterlegen müssen. Sie erhält die Liquidität des Unternehmens. Wenn Sie wissen wollen, wie sehr eine Kautionsversicherung angesichts Miete/Pacht und hinterlegter Kaution die Liquidität Ihres Unternehmens steigert, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Falle eines unerwarteten Rechtsstreits. Mögliche und wichtige Leistungsarten sind z. B. Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, usw. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie als Betreiber eines Hotels oder Restaurants gegen die Kosten eines unerwarteten Rechtsstreits absichern können, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Sie schützt Ihr persönliches Vermögen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft. Wenn Sie wissen wollen, inwieweit dies auch für Vorstände von Vereinen bzw. Genossenschaften gilt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Als Unternehmer unterschätzt man oft das Risiko, wenn es beispielsweise um die eigene Arbeitskraft geht. Der Verlust durch Krankheit oder Unfall ist meist existenziell. Das Pflegerisiko, Todesfallrisiko, aber auch das Langlebigkeitsrisiko als Inhaber oder Geschäftsführer kommt ebenso hinzu. Verschiedene Absicherungsmöglichkeiten durch Berufsunfähigkeitsversicherung, Schwerekrankheiten-Versicherung, private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherung und die Altersvorsorge (auch steuerlich gefördert) sorgen hier für die richtigen und bedarfsgerechten Lösungen. Wenn Sie wissen wollen, wie das Ergebnis einer professionellen Risikoanalyse, abgestimmt auf Ihre Person als Unternehmer ausfällt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Wie kann man als Arbeitgeber neben Lohn, guter Atmosphäre im Team und zum Beispiel flexiblen Arbeitszeiten seine Beschäftigten noch attraktiv an das Unternehmen binden? Über die Wahl des Arbeitgebers entscheidet schon lange nicht mehr nur der Gehaltszettel. Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge, die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die betriebliche Krankenversicherung. Die Modelle sollten auf Ihr Unternehmen und deren Mitarbeiter abgestimmt sein. Wenn Sie wissen wollen, welches Modell perfekt zu Ihrem Unternehmen passt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Der Gast ist König: Sie geben Tag für Tag alles für die Gastfreundschaft. Wir geben alles für Ihren angemessenen und weitgehenden Versicherungsschutz. Damit Ihr Hotel oder Gastronomiebetrieb sehr gut gegen jedes Risiko abgesichert ist.
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie als Betreiber eines Hotels oder Restaurants selbst oder Ihre Mitarbeiter bzw. sonstige Erfüllungsgehilfen verursachen. Unter Umständen kann auch die private Haftpflichtversicherung des Inhabers bzw. Geschäftsführers in den Versicherungsschutz integriert werden. Wenn Sie wissen wollen, ob in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung die sogenannte „Einbringungshaftung“ (Sie haften bei Wertsachen bis zu einer bestimmten Obergrenze, bei allem anderen unbegrenzt für den Schaden, der durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen entsteht, die ein Gast eingebracht hat) enthalten ist, oder ob Ihr Lieferservice bzw. Cateringservice mitversichert ist bzw. wann Sie als Hotelier zum Reiseveranstalter werden (bei Abholung Ihrer Gäste vom Bahnhof?) und wie dieses Thema in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung geregelt ist, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Inhaltsversicherung versichert das Inventar eines Hotels oder Restaurants gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm bzw. Hagel sowie Leitungswasser. Ergänzt durch Elementargefahren (Naturgewalten), „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Sachschäden aufgrund von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schlammlawinen, Vulkanausbruch, Rauch/Ruß- bzw. Sengschäden, Überschallknall, innere Unruhen, Streik, Aussperrung sowie böswilliger Beschädigung. Wenn Sie zudem wissen wollen, unter welchen Voraussetzungen außerdem die durch Sie als Mieter (womöglich sogar auf eigene Kosten) vorgenommenen Um- und Ausbauten über die Inhaltsversicherung mitversichert sind und ob die Versicherungssumme hierfür ausreicht, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung als Erweiterung der Inhaltsversicherung schützt Unternehmer/das Unternehmen im Fall einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung. Sie ersetzt Selbstständigen/dem Unternehmen die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn. Wenn Sie wissen wollen, auf was man achten sollte, damit auch „Allmählichkeitsschäden“ über die Betriebsunterbrechungsversicherung optimal mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Betriebsschließungsversicherung schützt Unternehmer/das Unternehmen im Fall einer vorübergehenden Betriebsschließung (zum Beispiel bei Verunreinigungen durch Keime). Sie ersetzt Selbstständigen/dem Unternehmen die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn. Wenn Sie wissen wollen, ob auch pandemiebedingte Betriebsschließungen (aktuell: Corona-Pandemie) in der Betriebsschließungsversicherung mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten. Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie wird bei vielen Versicherern das Produkt der Betriebsschließungsversicherung überarbeitet – bitte beachten Sie dazu stets die aktuelle Entwicklung in unseren NEWS.
Die Elektronikversicherung übernimmt die Sachkosten für Schäden an den elektronischen Geräten. Wenn Sie wissen wollen, ob zum Beispiel auch mit Elektronik versehene Theken, Zapfanlagen sowie Küchen- bzw. Tagungstechnik ausdrücklich mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Glasversicherung übernimmt die Sachkosten für Schäden am Glasmobiliar sowie an der Innen-bzw. Außenverglasung. Wenn Sie wissen wollen, ob auch beleuchtete Werbeanlagen aus Glasbausteinen (gegebenenfalls auch außerhalb des Grundstücks) in der Glasversicherung mitversichert ist, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die gewerbliche Gebäudeversicherung übernimmt bei Hotels und Restaurants im betreibereigenen Gebäude die Sachkosten bei Schäden am Bauwerk sowie an veranlassten Einbauten im Falle von Feuer, Sturm bzw. Hagel sowie Leitungswasser. Ergänzt durch Elementargefahren (Naturgewalten), „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Gebäudeschäden aufgrund von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schlammlawinen, Vulkanausbruch, Rauch/Ruß- bzw. Sengschäden, Überschallknall, innere Unruhen, Streik, Aussperrung sowie böswilliger Beschädigung. Wenn Sie wissen wollen, ob angesichts bei Traditions- und Familienbetrieben oft über Jahrzehnte hinweg immer wieder vorgenommener An- bzw. Umbauten die Versicherungssumme der gewerblichen Gebäudeversicherung noch korrekt ist, und ob Nebengebäude wie Schuppen, Garagen, etc. in der gewerblichen Gebäudeversicherung ausdrücklich mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Kfz-Versicherung(Einzel/Flotte) für den bzw. die Geschäftswagen. Wenn Sie wissen wollen, ob auch schon kleine Fuhrparks ab zwei Firmenautos und mehr in einem Kfz-Flottenvertrag versichert werden können, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Cyber-Versicherung übernimmt finanzielle Schäden, die einem Unternehmen aufgrund von Cyber-Attacken, etwa einem Hackerangriff oder Virus, entstehen. Darüber hinaus sind etwaige Schadensersatzansprüche seitens Ihrer Mitglieder/Kunden gegen Sie versichert, die aufgrund eines Cyber-Vorfalls bei Ihnen entstanden sind. Ob der Schaden durch einen Hackerangriff von außen, oder durch einen Fehler Ihrerseits entstanden ist, ist dabei nicht maßgeblich. Allein durch die unberechtigte Veröffentlichung von Mitglieder- bzw. Kundendaten können berechtigte Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Datenschutzgrundverordnung gegen Sie gestellt werden. Wenn Sie wissen wollen, ob auch die elektronisch bzw. softwarebasierte Steuerung von Check-In/Check-Out, Zimmerzutritt bzw. Türöffnung, EC- und Kreditkarten-Cash, Online-Buchungssystemen sowie von elektronischen Kassensystemen von der Cyber-Versicherung abgedeckt sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Kautionsversicherung ist für Unternehmen sinnvoll, die Bürgschaften, Mietkautionen oder Gewährleistungen hinterlegen müssen. Sie erhält die Liquidität des Unternehmens. Wenn Sie wissen wollen, wie sehr eine Kautionsversicherung angesichts Miete/Pacht und hinterlegter Kaution die Liquidität Ihres Unternehmens steigert, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Falle eines unerwarteten Rechtsstreits. Mögliche und wichtige Leistungsarten sind z. B. Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, usw. Wenn Sie wissen wollen, wie Sie als Betreiber eines Hotels oder Restaurants gegen die Kosten eines unerwarteten Rechtsstreits absichern können, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Sie schützt Ihr persönliches Vermögen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft. Wenn Sie wissen wollen, inwieweit dies auch für Vorstände von Vereinen bzw. Genossenschaften gilt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Als Unternehmer unterschätzt man oft das Risiko, wenn es beispielsweise um die eigene Arbeitskraft geht. Der Verlust durch Krankheit oder Unfall ist meist existenziell. Das Pflegerisiko, Todesfallrisiko, aber auch das Langlebigkeitsrisiko als Inhaber oder Geschäftsführer kommt ebenso hinzu. Verschiedene Absicherungsmöglichkeiten durch Berufsunfähigkeitsversicherung, Schwerekrankheiten-Versicherung, private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherung und die Altersvorsorge (auch steuerlich gefördert) sorgen hier für die richtigen und bedarfsgerechten Lösungen. Wenn Sie wissen wollen, wie das Ergebnis einer professionellen Risikoanalyse, abgestimmt auf Ihre Person als Unternehmer ausfällt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Wie kann man als Arbeitgeber neben Lohn, guter Atmosphäre im Team und zum Beispiel flexiblen Arbeitszeiten seine Beschäftigten noch attraktiv an das Unternehmen binden? Über die Wahl des Arbeitgebers entscheidet schon lange nicht mehr nur der Gehaltszettel. Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge, die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die betriebliche Krankenversicherung. Die Modelle sollten auf Ihr Unternehmen und deren Mitarbeiter abgestimmt sein. Wenn Sie wissen wollen, welches Modell perfekt zu Ihrem Unternehmen passt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie als Betreiber eines Gewerbebetriebs selbst oder Ihre Mitarbeiter bzw. sonstige Erfüllungsgehilfen verursachen. Unter Umständen kann auch die private Haftpflichtversicherung des Inhabers bzw. Geschäftsführers in den Versicherungsschutz integriert werden. Wenn Sie wissen wollen, ob in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung sämtliche betriebsüblichen Nebenrisiken aufgeführt und mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Inhaltsversicherung versichert das Inventar eines Gewerbebetriebs gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm bzw. Hagel sowie Leitungswasser. Ergänzt durch Elementargefahren (Naturgewalten), „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Sachschäden aufgrund von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schlammlawinen, Vulkanausbruch, Rauch/Ruß- bzw. Sengschäden, Überschallknall, innere Unruhen, Streik, Aussperrung sowie böswilliger Beschädigung. Wenn Sie zudem wissen wollen, ob ein Unterversicherungsverzicht besteht, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung als Erweiterung der Inhaltsversicherung schützt Unternehmer/das Unternehmen im Fall einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung. Sie ersetzt Selbstständigen/dem Unternehmen die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn. Wenn Sie wissen wollen, auf was man achten sollte, damit auch „Allmählichkeitsschäden“ über die Betriebsunterbrechungsversicherung ausreichend und sinnvoll mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Betriebsschließungsversicherung schützt Unternehmer/das Unternehmen im Fall einer vorübergehenden Betriebsschließung (zum Beispiel bei Verunreinigungen durch Keime). Sie ersetzt Selbstständigen/dem Unternehmen die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn. Wenn Sie wissen wollen, ob auch pandemiebedingte Betriebsschließungen (aktuell: Corona-Pandemie) in der Betriebsschließungsversicherung mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten. Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie wird bei vielen Versicherern das Produkt der Betriebsschließungsversicherung überarbeitet – bitte beachten Sie dazu stets die aktuelle Entwicklung in unseren NEWS.
Die Elektronikversicherung übernimmt die Sachkosten für Schäden an den elektronischen Geräten. Nebst der EDV-Anlage kann dies zum Beispiel alle computergesteuerten Arbeitsbereiche (CNC, Robotik, etc.) betreffen. Wenn Sie wissen wollen, ob die Versicherungssumme Ihrer Elektronikversicherung dem tatsächlichen Risiko angemessen ist, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Glasversicherung übernimmt die Sachkosten für Schäden am Glasmobiliar sowie an der Innen-bzw. Außenverglasung. Wenn Sie wissen wollen, ob auch beleuchtete Werbeanlagen aus Glasbausteinen (gegebenenfalls auch außerhalb des Grundstücks) in der Glasversicherung mitversichert ist, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die gewerbliche Gebäudeversicherung übernimmt bei Gewerbebetrieben im inhabereigenen Gebäude die Sachkosten bei Schäden am Bauwerk sowie an veranlassten Einbauten im Falle von Feuer, Sturm bzw. Hagel sowie Leitungswasser. Ergänzt durch Elementargefahren (Naturgewalten), „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Gebäudeschäden aufgrund von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schlammlawinen, Vulkanausbruch, Rauch/Ruß- bzw. Sengschäden, Überschallknall, innere Unruhen, Streik, Aussperrung sowie böswilliger Beschädigung. Wenn Sie wissen wollen, ob Unterversicherungsverzicht besteht und ob die Höhe der Versicherungssumme noch passt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Konstruktions- bzw. Materialfehler, technische Störungen aufgrund von Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken. Wenn Sie wissen wollen, ob auch Folgeschäden von Verschleiß in der Maschinenversicherung versichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Transportversicherung und die Werksverkehrsversicherung sorgen dafür, dass finanzielle Risiko durch Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren im Rahmen der Gütertransporte durch Dritte (vom Verladen über den Transport (inklusive Umladungen und Zwischenlagerungen) zu minimieren bzw. den finanziellen Schaden an Gütern, Arbeitsmitteln und Arbeitsgeräten im Falle eines Verkehrsunfalls Ihres Transportfahrzeugs für eigene Zwecke außerhalb des Firmengeländes abzufedern. Wenn Sie wissen wollen, ob in der Transportversicherung auch Falschauslieferungen bzw. in der Werksverkehrsversicherung auch die Zerstörung/Beschädigung von Gütern bzw. Arbeitsmitteln und Arbeitsgeräten durch Brand mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Kfz-Versicherung (Einzel/Flotte) für den bzw. die Geschäftswagen. Wenn Sie wissen wollen, ob auch schon kleine Fuhrparks ab zwei Firmenautos und mehr in einem Kfz-Flottenvertrag versichert werden können, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Cyber-Versicherung übernimmt finanzielle Schäden, die einem Unternehmen aufgrund von Cyber-Attacken, etwa einem Hackerangriff oder Virus, entstehen. Darüber hinaus sind etwaige Schadensersatzansprüche seitens Ihrer Mitarbeiter und Kunden gegen Sie versichert, die aufgrund eines Cyber-Vorfalls bei Ihnen entstanden sind. Ob der Schaden durch einen Hackerangriff von außen, oder durch einen Fehler Ihrerseits entstanden ist, ist dabei nicht maßgeblich. Allein durch die unberechtigte Veröffentlichung von Mitarbeiter- bzw. Kundendaten können berechtigte Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Datenschutzgrundverordnung gegen Sie gestellt werden. Wenn Sie wissen wollen, ob und inwiefern eine „regelmäßige Datensicherung“ eine Grundvoraussetzung für Ihren Versicherungsschutz darstellt, und ob die Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter im „Home-Office“ mitversichert sind bzw. ob dies Auswirkungen für den Versicherungsschutz an den betrieblichen Standorten hat, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Kautionsversicherung ist für Unternehmen sinnvoll, die Bürgschaften, Mietkautionen oder Gewährleistungen hinterlegen müssen. Sie erhält die Liquidität des Unternehmens. Wenn Sie wissen wollen, wie sehr eine Kautionsversicherung angesichts Miete/Pacht und hinterlegter Kaution die Liquidität Ihres Unternehmens steigert, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Falle eines unerwarteten Rechtsstreits. Mögliche und wichtige Leistungsarten sind z. B. Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz, (Spezial-) Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, usw. Wenn Sie wissen wollen, ob für Sie der Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz tatsächlich vonnöten ist, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Sie schützt Ihr persönliches Vermögen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft. Wenn Sie wissen wollen, warum die passende Versicherungssumme so wichtig ist und wie man diese auswählt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Als Unternehmer unterschätzt man oft das Risiko, wenn es beispielsweise um die eigene Arbeitskraft geht. Der Verlust durch Krankheit oder Unfall ist meist existenziell. Das Pflegerisiko, Todesfallrisiko, aber auch das Langlebigkeitsrisiko als Inhaber oder Geschäftsführer kommt ebenso hinzu. Verschiedene Absicherungsmöglichkeiten durch Berufsunfähigkeitsversicherung, Schwerekrankheiten-Versicherung, private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherung und die Altersvorsorge (auch steuerlich gefördert) sorgen hier für die richtigen und bedarfsgerechten Lösungen. Wenn Sie wissen wollen, wie das Ergebnis einer professionellen Risikoanalyse, abgestimmt auf Ihre Person als Unternehmer ausfällt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Wie kann man als Arbeitgeber neben Lohn, guter Atmosphäre im Team und zum Beispiel flexiblen Arbeitszeiten seine Beschäftigten noch attraktiv an das Unternehmen binden? Über die Wahl des Arbeitgebers entscheidet schon lange nicht mehr nur der Gehaltszettel. Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge, die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die betriebliche Krankenversicherung. Die Modelle sollten auf Ihr Unternehmen und deren Mitarbeiter abgestimmt sein. Wenn Sie wissen wollen, welches Modell perfekt zu Ihrem Unternehmen passt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Der Kunde ist König: Sie geben Tag für Tag alles für Ihr Gewerbe. Wir geben alles für Ihren angemessenen und weitgehenden Versicherungsschutz. Damit Ihr Gewerbebetrieb (betrifft alle Branchen) gerüstet ist gegen jedes Risiko.
In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert, die Sie als Betreiber eines Gewerbebetriebs selbst oder Ihre Mitarbeiter bzw. sonstige Erfüllungsgehilfen verursachen. Unter Umständen kann auch die private Haftpflichtversicherung des Inhabers bzw. Geschäftsführers in den Versicherungsschutz integriert werden. Wenn Sie wissen wollen, ob in Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung sämtliche betriebsüblichen Nebenrisiken aufgeführt und mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Inhaltsversicherung versichert das Inventar eines Gewerbebetriebs gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Sturm bzw. Hagel sowie Leitungswasser. Ergänzt durch Elementargefahren (Naturgewalten), „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Sachschäden aufgrund von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schlammlawinen, Vulkanausbruch, Rauch/Ruß- bzw. Sengschäden, Überschallknall, innere Unruhen, Streik, Aussperrung sowie böswilliger Beschädigung. Wenn Sie zudem wissen wollen, ob ein Unterversicherungsverzicht besteht, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung als Erweiterung der Inhaltsversicherung schützt Unternehmer/das Unternehmen im Fall einer vorübergehenden Betriebsunterbrechung. Sie ersetzt Selbstständigen/dem Unternehmen die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn. Wenn Sie wissen wollen, auf was man achten sollte, damit auch „Allmählichkeitsschäden“ über die Betriebsunterbrechungsversicherung ausreichend und sinnvoll mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Betriebsschließungsversicherung schützt Unternehmer/das Unternehmen im Fall einer vorübergehenden Betriebsschließung (zum Beispiel bei Verunreinigungen durch Keime). Sie ersetzt Selbstständigen/dem Unternehmen die fortlaufenden Kosten sowie den entgangenen Gewinn. Wenn Sie wissen wollen, ob auch pandemiebedingte Betriebsschließungen (aktuell: Corona-Pandemie) in der Betriebsschließungsversicherung mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten. Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie wird bei vielen Versicherern das Produkt der Betriebsschließungsversicherung überarbeitet – bitte beachten Sie dazu stets die aktuelle Entwicklung in unseren NEWS.
Die Elektronikversicherung übernimmt die Sachkosten für Schäden an den elektronischen Geräten. Nebst der EDV-Anlage kann dies zum Beispiel alle computergesteuerten Arbeitsbereiche (CNC, Robotik, etc.) betreffen. Wenn Sie wissen wollen, ob die Versicherungssumme Ihrer Elektronikversicherung dem tatsächlichen Risiko angemessen ist, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Glasversicherung übernimmt die Sachkosten für Schäden am Glasmobiliar sowie an der Innen-bzw. Außenverglasung. Wenn Sie wissen wollen, ob auch beleuchtete Werbeanlagen aus Glasbausteinen (gegebenenfalls auch außerhalb des Grundstücks) in der Glasversicherung mitversichert ist, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die gewerbliche Gebäudeversicherung übernimmt bei Gewerbebetrieben im inhabereigenen Gebäude die Sachkosten bei Schäden am Bauwerk sowie an veranlassten Einbauten im Falle von Feuer, Sturm bzw. Hagel sowie Leitungswasser. Ergänzt durch Elementargefahren (Naturgewalten), „erweiterte Gefahren“ und „unbenannte Gefahren“ erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Gebäudeschäden aufgrund von Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Schlammlawinen, Vulkanausbruch, Rauch/Ruß- bzw. Sengschäden, Überschallknall, innere Unruhen, Streik, Aussperrung sowie böswilliger Beschädigung. Wenn Sie wissen wollen, ob Unterversicherungsverzicht besteht und ob die Höhe der Versicherungssumme noch passt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Maschinenversicherung bietet weitergehenden Versicherungsschutz als die Geschäftsversicherung. Bedienungsfehler, Konstruktions- bzw. Materialfehler, technische Störungen aufgrund von Zerreißen infolge Fliehkraft, Kurzschluss, Überlastung, Fremdkörper, Über- oder Unterdruck, Wassermangel in Dampferzeugern, Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen sind nur einige Beispiele für den Deckungsumfang einer speziellen Maschinenversicherung. Die finanziellen Folgen durch den Ausfall einer Maschine (Betriebsstillstand) lassen sich in einer Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung abdecken. Wenn Sie wissen wollen, ob auch Folgeschäden von Verschleiß in der Maschinenversicherung versichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Transportversicherung und die Werksverkehrsversicherung sorgen dafür, dass finanzielle Risiko durch Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Waren im Rahmen der Gütertransporte durch Dritte (vom Verladen über den Transport (inklusive Umladungen und Zwischenlagerungen) zu minimieren bzw. den finanziellen Schaden an Gütern, Arbeitsmitteln und Arbeitsgeräten im Falle eines Verkehrsunfalls Ihres Transportfahrzeugs für eigene Zwecke außerhalb des Firmengeländes abzufedern. Wenn Sie wissen wollen, ob in der Transportversicherung auch Falschauslieferungen bzw. in der Werksverkehrsversicherung auch die Zerstörung/Beschädigung von Gütern bzw. Arbeitsmitteln und Arbeitsgeräten durch Brand mitversichert sind, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Kfz-Versicherung (Einzel/Flotte) für den bzw. die Geschäftswagen. Wenn Sie wissen wollen, ob auch schon kleine Fuhrparks ab zwei Firmenautos und mehr in einem Kfz-Flottenvertrag versichert werden können, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Cyber-Versicherung übernimmt finanzielle Schäden, die einem Unternehmen aufgrund von Cyber-Attacken, etwa einem Hackerangriff oder Virus, entstehen. Darüber hinaus sind etwaige Schadensersatzansprüche seitens Ihrer Mitarbeiter und Kunden gegen Sie versichert, die aufgrund eines Cyber-Vorfalls bei Ihnen entstanden sind. Ob der Schaden durch einen Hackerangriff von außen, oder durch einen Fehler Ihrerseits entstanden ist, ist dabei nicht maßgeblich. Allein durch die unberechtigte Veröffentlichung von Mitarbeiter- bzw. Kundendaten können berechtigte Schadensersatzansprüche aufgrund gesetzlicher Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Datenschutzgrundverordnung gegen Sie gestellt werden. Wenn Sie wissen wollen, ob und inwiefern eine „regelmäßige Datensicherung“ eine Grundvoraussetzung für Ihren Versicherungsschutz darstellt, und ob die Tätigkeiten Ihrer Mitarbeiter im „Home-Office“ mitversichert sind bzw. ob dies Auswirkungen für den Versicherungsschutz an den betrieblichen Standorten hat, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Kautionsversicherung ist für Unternehmen sinnvoll, die Bürgschaften, Mietkautionen oder Gewährleistungen hinterlegen müssen. Sie erhält die Liquidität des Unternehmens. Wenn Sie wissen wollen, wie sehr eine Kautionsversicherung angesichts Miete/Pacht und hinterlegter Kaution die Liquidität Ihres Unternehmens steigert, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die Firmenrechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten im Falle eines unerwarteten Rechtsstreits. Mögliche und wichtige Leistungsarten sind z. B. Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz, (Spezial-) Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, usw. Wenn Sie wissen wollen, ob für Sie der Baustein Spezial-Straf-Rechtsschutz tatsächlich vonnöten ist, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Die D&O-Versicherung (Directors & Officers-Versicherung) ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung. Sie schützt Ihr persönliches Vermögen als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat einer Kapitalgesellschaft. Wenn Sie wissen wollen, warum die passende Versicherungssumme so wichtig ist und wie man diese auswählt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Als Unternehmer unterschätzt man oft das Risiko, wenn es beispielsweise um die eigene Arbeitskraft geht. Der Verlust durch Krankheit oder Unfall ist meist existenziell. Das Pflegerisiko, Todesfallrisiko, aber auch das Langlebigkeitsrisiko als Inhaber oder Geschäftsführer kommt ebenso hinzu. Verschiedene Absicherungsmöglichkeiten durch Berufsunfähigkeitsversicherung, Schwerekrankheiten-Versicherung, private Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherung und die Altersvorsorge (auch steuerlich gefördert) sorgen hier für die richtigen und bedarfsgerechten Lösungen. Wenn Sie wissen wollen, wie das Ergebnis einer professionellen Risikoanalyse, abgestimmt auf Ihre Person als Unternehmer ausfällt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Wie kann man als Arbeitgeber neben Lohn, guter Atmosphäre im Team und zum Beispiel flexiblen Arbeitszeiten seine Beschäftigten noch attraktiv an das Unternehmen binden? Über die Wahl des Arbeitgebers entscheidet schon lange nicht mehr nur der Gehaltszettel. Es gibt zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel die betriebliche Altersvorsorge, die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung und auch die betriebliche Krankenversicherung. Die Modelle sollten auf Ihr Unternehmen und deren Mitarbeiter abgestimmt sein. Wenn Sie wissen wollen, welches Modell perfekt zu Ihrem Unternehmen passt, dann wenden Sie sich bitte an unsere Experten.
Ein erstes unverbindliches und für Sie kostenfreies Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen, ermöglicht unseren Experten einen Einblick in Ihre persönliche (vorhandene bzw. notwendige) Risikoabsicherung und endet mit der Präsentation erster Lösungsansätze durch uns.
Wir erstellen ein individuell auf Sie zugeschnittenes Versicherungspaket. Dank unserer Rahmenverträge mit Versicherern können wir Ihnen preiswerte Sonderkonditionen und über den Standard hinausgehende Versicherungsleistungen anbieten.
Wir sind immer für Sie da: wenn es um die Anpassung Ihrer Versicherungsverträge geht, oder auch, wenn Sie eine weitere Beratung wünschen. Und im Falle eines Schadens begleiten wir Sie mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber den Versicherungsgesellschaften. Wir sind hierbei Ihr Interessenvertreter und Sachwalter. Wir sind Ihr persönlicher Ansprechpartner.
Wir geben nicht nur volle Power für unsere Kunden, sondern auch alles für die berufliche Entwicklung unsere Mitarbeiter.
Unsere umfassende Erfahrung macht uns zu Ihrem idealen Partner.
Dank unserer Unabhängigkeit sind wir an keine Versicherungsanbieter gebunden – damit wir für Sie genau die richtigen Versicherungslösungen finden.
Wir ermöglichen unseren Kunden von pisa-Rahmenverträgen zu profitieren, welche wir nach intensiven Verhandlungen mit den Produktgebern vereinbaren konnten.
Ob im Schadenfall oder bei Vertragsanpassungen – wir sind für Sie da, beraten, betreuten und begleiten Sie in allen Belangen Ihres Versicherungsschutzes.
Keine Lust auf zeitaufwändige Versicherungsvergleiche? Keinen Nerv, mühselig die komplexen Versicherungsverträge durchzuarbeiten? Wir kümmern uns für Sie um das Thema „Versicherungen“ – damit Sie sich wieder ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Sie haben Fragen oder wünschen eine Beratung? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns – wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Die vorstehend genannte Firma ist bei der zuständen Behörde gemeldet und im Vermittlerregister eingetragen als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung und der Registrierungsnummer D-VUPN-EKD1P-15.
Zuständige Erlaubnisbehörde ist die:
IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
Tel.: 089 5116-0, Fax: 089 5116-1306
E-Mail: ihkmail@muenchen.ihk.de
Die Eintragung im Vermittlerregister kann wie folgt überprüft werden:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
11052 Berlin
Telefon (0180) 60 05 85 0
(Festnetzpreis 0,20 €/ Anruf; Mobilfunkpreise maximal 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Das Register ist außerdem im Internet einsehbar unter:
Als Versicherungsmakler bieten wir eine Beratung an. Die Vergütung – Courtage genannt – für unsere Beratungs-, Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit trägt gewohnheitsrechtlich das Versicherungsunternehmen. Die Courtage ist Bestandteil der Versicherungsprämie. Hiervon Abweichendes muss ausdrücklich zwischen uns und dem Auftraggeber vereinbart werden. Eine Vergütung in Form anderer Zuwendungen erhält unser Unternehmen nicht.
Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (siehe Artikel 5 Abs. 5 Transparenz-Verordnung):
Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
Unser Unternehmen hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens hält keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital unseres Unternehmens.
Information zu den Schlichtungsstellen gemäß § 214 VVG und zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz
Folgende Schlichtungsstellen können zur außergerichtlichen Streitbeilegung angerufen werden. Gemäß § 17 Abs. 4 der Versicherungsvermittlungsverordnung sind wir verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor folgenden Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die Verbraucher unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für außergerichtliche Beilegung ihrer Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen zu nutzen.
Beschwerdemanagement
Bei Beschwerden über unsere Tätigkeit wenden Sie sich gerne an unsere Beschwerdestelle:
E-Mail: beschwerde@pisa-experts.de
Telefon: +49 (0)8192 27699-00
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Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und von der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de eingesehen und abgerufen werden.