Überschwemmungen wie unlängst im Ahrtal hinterlassen verheerende Schäden, vor allem an Gebäuden und Kraftfahrzeugen. Es kann jeden treffen; die Betreiber von Fitnessstudios, Hoteliers, Gastronomen sowie Gewerbetreibende sogar in mehrerlei Hinsicht: Privatwohnung/Privathaus, Fitnessstudio bzw. Hotel bzw. Restaurant bzw. Gewerbebetrieb sowie Privat- und Dienstfahrzeuge können betroffen sein.
Eine entsprechende Risikoabsicherung ist daher anzuraten. Jedoch: Nicht jedes Gebäude hat ein gleich hohes Überschwemmungsrisiko. Die Einstufung in eine der drei Starkregengefährdungsklassen hilft bei der Einschätzung des Risikos und der damit verbundenen angemessenen Absicherung gegen „erweiterte Naturgefahren“.
Die Unwetterfront „Bernd“ war vom 13. bis 18. Juli über weite Teile Deutschlands hinweggezogen. Durch Starkregen und Hochwasser hatte das Tiefdruckgebiet vor allem in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, aber auch in Bayern und Sachsen schwere Schäden angerichtet. Die Schäden liegen über denen der Hochwasser im August 2002 (4,75 Milliarden Euro) und im Juni 2013 (2,25 Milliarden Euro) sowie dem Orkan „Kyrill“ (3,6 Milliarden Euro). „Wir rechnen jetzt mit Versicherungsschäden von rund sieben Milliarden Euro”, so Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), unlängst in einer Pressemitteilung des GDV. Davon entfallen laut GDV rund 6,5 Milliarden Euro auf Wohngebäude, Hausrat und Betriebe sowie rund 450 Millionen Euro auf Kraftfahrzeuge. Aktuell gehen die Versicherer von rund 250.000 Schadenfällen aus – rund 200.000 an Häusern, Hausrat und Betrieben und bis zu 50.000 an Kraftfahrzeugen. Dabei liegen die tatsächlichen Unwetterschäden noch deutlich über den aktuellen Schätzungen, da bei weitem nicht alle Gebäude gegen sämtliche Naturgefahren versichert sind. Während bundesweit fast alle Wohngebäude gegen Sturm und Hagel abgesichert sind, besitzen nur 46 Prozent den Schutz vor weiteren Naturgefahren wie Starkregen oder Hochwasser. Asmussen: „Es gilt daher auch jene zu erreichen, die trotz der jüngsten Flutkatastrophe nicht glauben wollen, dass auch sie von Naturgefahren betroffen sein können.“
Hausbesitzer können sich mit einer Wohngebäude- und Hausratversicherung, mit dem Zusatzbaustein „erweiterte Naturgefahren“ bzw. „Elementarschäden“ zumeist unproblematisch und derzeit noch relativ günstig gegen solche Risiken versichern. Doch nicht alle Häuser in Deutschland sind in gleicher Weise dem Überschwemmungsrisiko ausgesetzt. Um das Risiko für die jeweilige Region einschätzen zu können, haben die deutschen Versicherer ein Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen „ZÜRS Geo“ entwickelt. ZÜRS Geo hilft den Versicherern bei der Beantwortung der Frage, welches Gebäude in welchem Ausmaß hochwassergefährdet ist. Diese Information hilft ihnen bei der Kalkulation des Versicherungsbeitrags der Elementarschadenversicherung. In das System wurden insgesamt über 22 Millionen Adressen eingespeist. Je nachdem wie hoch das Überschwemmungsrisiko ist, wird jede Adresse einer von drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) zugeordnet. Denn: je tiefer ein Gebäude liegt, je länger das Wasser darin steht, desto höher ist der Schaden.
Für jedes Gebäude in Deutschland kann diese Gefährdung berechnet werden:
• In der SGK 1 (geringere Gefährdung) sind alle Gebäude, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen.
• In der SGK 2 (mittlere Gefährdung) finden sich die Gebäude, die in der Ebene oder im unteren/mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in der Nähe eines Baches liegen.
• In der SGK 3 (hohe Gefährdung) werden alle Gebäude zusammengefasst, die im Tal oder in der Nähe eines Bachs liegen.
In der SGK 2 sind auch Objekte enthalten, die durch einen Deich geschützt sind. Voraussetzung: Der Deich ist so gebaut, dass er zumindest ein 100-jährliches Hochwasser abhält. Ansonsten sind diese Objekte in der SGK 3. ZÜRS berücksichtig zudem auch Gebäude, die nicht mehr als 100 Meter von einem Bach entfernt liegen (= Bachzone). Diese Information wird zusätzlich zur Gefährdungsklasse angezeigt und ist besonders für Adressen in der SGK 1 wichtig. Denn bei größeren Überschwemmungen hat sich gezeigt, dass ein nennenswerter Teil der Schäden in der Bachzone liegt – und dann die Schäden groß sind. Deutschlandweit liegen laut GDV knapp zwölf Prozent aller Adressen in der SGK 3, etwa 66 Prozent in der SGK 2 und annähernd 23 Prozent in der SGK 1.
Die Starkregengefährdungsklassen können Versicherer für eine detaillierte Beratung ihrer Kunden zum Schutz vor Hochwasser und für eine individuelle Risikokalkulation nutzen. Die pisa experts GmbH als unabhängiger Fachversicherungsmakler für die Betreiber von Fitnessstudios, für Hoteliers und Gastronomen sowie für Gewerbetreibende kümmert sich als Treuhänder dieser Branchen um eine angemessene und weitgehende Risikoabsicherung von Privatwohnung/Privathaus, Fitnessstudio bzw. Hotel bzw. Restaurant bzw. Gewerbebetrieb sowie Privat- und Dienstfahrzeugen gegen „erweitere Naturgefahren“ wie zum Beispiel Überschwemmungen. Sprechen Sie uns an – wir helfen gerne weiter!