Seit Beginn der Corona-Pandemie (spätestens seit der Lockdown-Phase) hoff(t)en Hoteliers und Gastronomen auf finanzielle Entlastung durch die Betriebsschließungsversicherung. Doch ob die neuartige Pandemie mitversichert ist, war und ist immer noch aktuell umstritten, beschäftigt derzeit Rechtsanwälte und Gerichte. Zeitweilig hatten die Versicherer deshalb das Produkt ganz vom Markt genommen. Doch nun gibt es die Betriebsschließungsversicherung wieder. Inklusive Update!
Nun ist das Produkt zusätzlich für die Betreiber von Fitnessstudios interessant. Denn es gilt nun ein offener, dynamischer Katalog von Krankheiten und Krankheitserregern. Somit sind auch sämtliche künftige, neu auftretende Krankheiten und Erreger versichert – auch Pandemien (inklusive der derzeitigen Corona-Pandemie). Voraussetzung ist eine behördliche Einzelanordnung für den betroffenen Fitness-/Hotel- oder Gastronomie-Betrieb. Also beispielsweise bei einer vorübergehenden Schließung eines Betriebs aufgrund einer aufgetretenen Corona-Infektion eines Beschäftigten. Betriebsschließungen auf Basis von Allgemeinverfügungen (so wie es in der Lockdown-Phase mit der vorübergehenden staatlich verordneten Schließung ganzer Branchen war) sind dagegen weiterhin nicht abgedeckt.
Wenn Sie mehr über die "neue" Betriebsschließungsversicherung erfahren wollen, dann ist die pisa experts GmbH als unabhängiger Spezialversicherungsmakler für die Betreiber bzw. Inhaber von Fitnessstudios, Hotels, Gastronomie- sowie Gewerbebetrieben der Experte.