Betriebs­schließungs­ver­sicherung berück­sichtigt jetzt auch Pandemien

Seit Beginn der Corona-Pandemie (spätestens seit der Lockdown-Phase) hoff(t)en Hoteliers und Gastronomen auf finanzielle Entlastung durch die Betriebs­schließungs­ver­sicherung. Doch ob die neuartige Pandemie mitver­sichert ist, war und ist immer noch aktuell umstritten, beschäftigt derzeit Rechtsanwälte und Gerichte. Zeit­weilig hatten die Versicherer deshalb das Produkt ganz vom Markt genommen. Doch nun gibt es die Betriebs­schließungs­ver­sicherung wieder. Inklusive Update!

Nun ist das Produkt zusätzlich für die Betreiber von Fitness­studios interessant. Denn es gilt nun ein offener, dynamischer Katalog von Krank­heiten und Krank­heits­erregern. Somit sind auch sämtliche künftige, neu auftretende Krank­heiten und Erreger versichert – auch Pandemien (inklusive der derzeitigen Corona-Pandemie). Voraus­setzung ist eine behördliche Einzel­an­ordnung für den betroffenen Fitness-/Hotel- oder Gastro­nomie-Betrieb. Also beispiels­weise bei einer vorüber­gehenden Schließung eines Betriebs aufgrund einer aufgetretenen Corona-Infektion eines Beschäftigten. Betriebs­schließungen auf Basis von Allgemein­ver­fügungen (so wie es in der Lockdown-Phase mit der vorüber­gehenden staatlich verordneten Schließung ganzer Branchen war) sind dagegen weiterhin nicht abgedeckt.

Wenn Sie mehr über die "neue" Betriebs­schließungs­ver­sicherung erfahren wollen, dann ist die pisa experts GmbH als unabhängiger Spezial­ver­sicherungs­makler für die Betreiber bzw. Inhaber von Fitness­studios, Hotels, Gastronomie- sowie Gewerbe­betrieben der Experte.

21.9.2020